Hintergrundinformationen zur Änderung der Frequenzgebührenverordnung (FGebV) zum 1. Oktober 2021
Zum 1. Oktober 2021 wird die bestehende Frequenzgebührenverordnung (FGebV) durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) durch eine neue Verordnung ersetzt.
Zum 1. Oktober 2021 wird die bestehende Frequenzgebührenverordnung (FGebV) durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) durch eine neue Verordnung ersetzt.